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News Haustiere

Hunde lassen sich vom Menschen-Gähnen anstecken

Quelle: T-Online vom 13.08.2008

Gähnen ist ansteckend. Das gilt auch für Hund und Herrchen, wie britische Wissenschaftler beobachtet haben. Hunde lassen sich demnach von Menschen zum Gähnen animieren. Dies könne auf ein rudimentäres Einfühlungsvermögen bei den Tieren hinweisen, schreiben die Wissenschaftler um Atsushi Senju von der Universität London im Fachblatt "Biology Letters".

Das Experiment habe erstmals gezeigt, dass nicht nur Menschen und Affen mit anderen mitgähnten. Zum ersten Mal sei damit auch ansteckendes Gähnen zwischen verschiedenen Arten nachgewiesen worden.

Hunde gähnen öfter mit als Menschen
In den Versuchen der Briten hatten 29 Hunde jeweils einem Forscher zunächst beim lautstarken Gähnen, dann beim lautlosen Öffnen des Mundes zugeschaut. Während beim kontrollierten Mundöffnen keiner der Hunde reagierte, ließen sich 72 Prozent der Tiere vom Gähnen des Mannes anstecken. Damit liege die Rate höher als bei Menschen, bei denen 45 bis 60 Prozent mitgähnen. Schimpansen gähnen sogar nur in 33 Prozent der Fälle mit.

Gähnen ist kein Zeichen von Müdigkeit
Gähnen ist bei Wirbeltieren nicht ungewöhnlich. Hundekenner erklären allerdings, dass Gähnen bei Hunden nicht Müdigkeit signalisiert, sondern für die Tiere ein Mittel zum Stressabbau oder zur Beruhigung ist. So müssen Hunde beispielsweise oft gähnen, wenn man sie zu sehr liebkost, so dass es ihnen unangenehm ist. Manche Hunde gähnen, sobald das Herrchen zum Gassi gehen ruft, um ihre Aufregung zu kontrollieren. Haushunde verstehen aber sehr gut soziale und kommunikative Hinweise von Menschen.

Mechanismus oder Mitgefühl
Die genauen Ursachen für das ansteckende Gähnen unter Menschen und Tieren sind allerdings noch unbekannt. Während einige Wissenschaftler es für einen angeborenen Mechanismus halten, führen die meisten es auf erlerntes Mitgefühl zurück.

Dobermann beinahe im Auto gestorben

Quelle: Tasso-Newsletter vom 04.06.2008

Die morgendlichen Temperaturen haben einen Hundehalter veranlasst, seinen jungen Hund während eines Seminars 4 Stunden lang im Auto zu lassen. Dass die Sonne steigt und das Auto sich in dieser Zeit aufheizen würde, daran dachte der Halter nicht. Passanten alarmierten die Polizei, als der Hund schon regungslos auf den Lederrücksitzen des Autos lag und hechelte. Die zu Hilfe gerufene örtliche Tierschutzvereinsvorsitzende Jutta Schneider meinte zu dem Vorfall: „Wäre der Hund älter oder krank gewesen, hätte er die Unachtsamkeit seines Herrchens nicht überlebt.“ In dem Auto, das von der Polizei aufgebrochen wurde, wurden 40 Grad Celsius gemessen. „Ein paar Grad mehr und der Hund wäre jämmerlich eingegangen.“ Immerhin war der Halter, der seinen „Henry“ am übernächsten Tag aus dem Tierheim holen durfte, sehr reumütig. TASSO rät: Wenn Sie einen Hund im Auto sehen, der unter der Hitze im verschlossenen Auto leidet, informieren Sie bitte unverzüglich die Polizei. Lieber einmal zu viel eingreifen, als wegschauen.

Hundemalaria nicht unterschätzen

Quelle: Tasso-Newsletter vom 28.02.2008

Kaum sind die ersten Sonnenstrahlen draußen, ist es auch schon wieder soweit. Unbemerkt befallen Parasiten unsere Haustiere. Besonders gefährlich ist die durch die Auwaldzecke – auch Braune Zecke genannt - übertragene Hundemalaria. Diese Krankheit verläuft unbehandelt immer tödlich. Noch gibt es keinen wirksamen Impfschutz gegen Babesiose wie die Krankheit in Fachkreisen heißt. Die Erreger - Babesien - gelangen über den Speichel der Zecke in den Blutkreislauf des Hundes und vermehren sich dort explosionsartig. Die Hundemalaria hat sich bei uns in den letzten Jahren dramatisch verbreitet. Ernst zunehmende Anzeichen dieser Krankheit können sein: Mattigkeit, Lethargie bis Apathie, Appetitlosigkeit, hohes Fieber, blasse bis gelbliche Schleimhäute sowie dunkelrot bis grünbraun verfärbter Urin bis hin zu Bewegungsstörungen. Deswegen sollte jeder Hund nach einem Zeckenbiss mit diesen Anzeichen vorsorglich zum Tierarzt. Frühzeitig erkannt, lässt sich die Erkrankung gut behandeln. Auch Spot-on Präparate zur Vorbeugung werden von vielen Ärzten empfohlen.

Gerichte sehen das Halten von Haustieren

uneinheitlich!
Hunde und Katzen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit in Deutschland. 5,3 Millionen Hunde, 7,8 Millionen Katzen rund 6,3 Millionen Kleintiere und 4,6 Millionen Ziervögel sprechen eine eindeutige Sprache. So gibt es inzwischen in jedem zweiten Haushalt in Deutschland ein oder mehrere Tiere. Mit dieser Tatsache müssen auch die deutschen Gerichte leben. Denn nicht jeder Nachbar freut sich über die tierischen Mitbewohner. Die diesbezüglichen Gerichtsurteile lassen eine klare Linie vermissen. Vielmehr kommt es beim Thema Tierhaltung auf den Einzelfall an.

So urteilte das Landgericht Hamburg unlängst, dass das Recht eines Mieters auf das Halten eines Hundes nicht generell verweigert werden darf. Im konkreten Fall konnte ein älteres Ehepaar dem Gericht offensichtlich plausibel darlegen, dass der Hund eine Bereicherung in ihrem Leben darstelle. Das Gericht genehmigte die Haltung unter der Maßgabe, das die Erlaubnis auch wieder entzogen werden könne, wenn es zu erheblichen Störungen durch den Hund kommen sollte (Az.: 334 S 26/01).

Generell ist das Halten von Haustieren nur mit der Zustimmung durch den Vermietern zulässig. Das Recht unterscheidet dabei drei verschiedene Klauseln: eine Erlaubnis-, eine Verbots- und eine Zustimmungsklausel. Keine Probleme haben Tierfreunde, die eine Erlaubnisklausel oder gar keine Regelung in ihrem Mietvertrag haben. Sie dürfen auch ohne vorherige Genehmigung ein Tier halten. Eine einmal erteilte Erlaubnis dürfe auch nicht wieder entzogen werden. Allerdings muss der Mieter bei Belästigungen durch das Haustier mit Auflagen seitens des Vermieters rechnen.

Bei der Zustimmungsklausel behält der Vermieter sich das Recht vor, jeweils individuell über die Zustimmung zur Haltung zu entscheiden.

Mit der Verbotsklausel kann der Vermieter das Halten von Haustieren ausschließen. Diese Klausel ist allerdings unwirksam und nützt im Zweifelsfall nur den Mietern. “Eine klare Regelung vor Einzug kann beide Parteien vor unnötigen Streitereien bewahren.” empfiehlt Philip McCreight, Leiter von Europas größtem Haustierzentralregister TASSO.

Tasso-Newsletter vom 02.07.2007

In der Sonne kann das Auto zur

tödlichen Falle für den Hund werden
Am Sonntag starb in Braunschweig ein Hund in einem Auto, das in der prallen Sonne geparkt war. Polizisten waren auf das Auto aufmerksam geworden, dessen Scheiben schon von der Atemluft der Tiere beschlagen war. Obwohl die Beamten sofort reagierten und die Scheiben einschlugen, konnte eines der beiden Tiere nur noch tot geborgen werden. Gegen den Halter wird jetzt wegen Verletzung gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.

Schon bei 20 Grad Celsius Außentemperatur entwickeln sich in einem geparkten Auto innerhalb kürzester Zeit Temperaturen von bis zu 50 Grad. Aber auch weniger hohe Temperaturen machen dem Vierbeiner zu schaffen. Im Gegensatz zum Menschen ist er nicht in der Lage, sich durch schwitzen Kühlung zu verschaffen. Die paar Schweißdrüsen an den Pfoten reichen in einer solchen Akut-Situation nicht aus. Auch das Hecheln hilft dem Hund nicht. Kann das Tier seinen Flüssigkeitsverlust nicht ausgleichen, dickt das Blut ein. Ein Schock ist die Folge und endet oft mit dem Tod.

"Man kann gar nicht oft genug darauf hinweisen, dass die Wärmeeinwirkung durch die Sonneneinstrahlung in einem geparkten Auto ungleich dramatischer ist, als die Außentemperatur dies vermuten lassen würde. Und dies bereits nach wenigen Minuten.", erklärt Philip McCreight die immer wieder vorkommenden Fälle von im Auto eingeschlossenen Tieren. "Uns ist auch bewusst, dass in den meisten Fällen, in denen ein Tier im überhitzten Auto zurückgelassen wird, keine Böswilligkeit des Halters vorliegt." so McCreight weiter. Deshalb ist es um so wichtiger, immer wieder darauf hinzuweisen: Sobald das Auto in der Sonne steht, auch wenn die Temperaturen noch frühlingshaft sind, sollte es tabu sein, sein Tier im Auto zurückzulassen!

Übrigens: Wenn Sie beobachten, dass ein Tier in einem in der Sonne parkenden Auto eingeschlossen ist, der Besitzer weit und breit nicht zu sehen ist und das Tier offensichtlich schon leidet, sollte Sie auf jeden Fall die Polizei verständigen. "Nur nicht tatenlos zusehen!" bittet Philip McCreight.

Quelle: Tasso Newsletter

Frühjahrs-Gefahr für Katzen

Die Tage werden wieder länger und wärmer. Das ist auch allerorts die Zeit der Kippfenster. Für viele Stubentiger eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle. Denn immer wieder bleiben die Katzen bei dem Versuch, durch das gekippte Fenster nach draußen zu gelangen, hängen. Ganz schnell gerät das Tier in große Panik. Durch die dadurch ausgelösten hektischen Bewegungen rutscht die Katze aber nur noch tiefer in den Fensterschlitz. Nicht wenige Katzen erleiden so einen qualvollen Tod, weil jede Hilfe zu spät kommt.

"Der TASSO-Notruf-Zentrale werden jedes Jahr eine Vielzahl von Fälle gemeldet, bei denen Katzen ungewollt im halboffenen Fenster hängen geblieben sind. Daher unsere Bitte: Schließen Sie Ihre Fenster, wenn Ihre Katze allein zu Hause ist!", appelliert Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale, an alle Katzenfreunde.

Quelle: Tasso-Newsletter

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